try another color:
try another fontsize: 60% 70% 80% 90%
Wärmepumpe Markt
Wärmepumpenmarkt - Infomationen für den Konsumenten und Bauherren

Förderantrag

Der Antrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen. Förderfähig sind Vorhaben, die ab dem 16. Oktober 2006 begonnen wurden und zum Zeitpunkt der Antragstellung fertiggestellt sind. Mit der Durchführung der Investition muss nicht gewartet werden, bis ein Antrag gestellt werden kann oder dieser durch das BAFA beschieden wird.

Achtung: Anträge von Unternehmen und freiberuflichen Antragstellern sind ab dem 1.10.2009 hiervon abweichend vor Vorhabensbeginn zu stellen.

Es wird den Antragstellern empfohlen, sich bei Auswahl der Anlage zu informieren, ob diese die Voraussetzungen für eine Förderung nach der Förderrichtlinie erfüllt.

Die Antragstellung ist unter Verwendung des vorgeschriebenen aktuellen Antragsformulars und des Formulars der Fachunternehmererklärung vorzunehmen [...].


Eine Bearbeitung des Antrages ist nur möglich, wenn die folgenden Unterlagen vollständig eingereicht werden:
Der Förderantrag (auf dem vorgeschriebenen Formular)

  1. Der Förderantrag (auf dem vorgeschriebenen Formular)
  2. Die Fachunternehmererklärung (auf dem vorgeschriebenen Formular)
  3. Die Rechnung (in Kopie)
  4. Ein Nachweis der Wohn- und Nutzfläche (z. B. Grundrisspläne, Kaufverträge etc.).

Die genauen Voraussetzungen für die Förderung von effizienten Wärmepumpen können auf den Seiten des BAFA eingesehen werden.

Hast Du eine spezielle Frage? Stelle Sie im Forum (klick den Link).

Wärmepumpen Kosten Preise